Abfall und Wertstoffe
Wer ist für die Abfallbeseitigung zuständig? Welche Gebühren fallen an? Was gibt es zu beachten? – Die Antworten auf diese Fragen finden Sie hier.
Wer ist für die Abfallbeseitigung zuständig? Welche Gebühren fallen an? Was gibt es zu beachten? – Die Antworten auf diese Fragen finden Sie hier.
Bitte entnehmen Sie hier die aktuellen Gebühren und Informationen zum Thema Abfallwirtschaft.
Bauschuttanlieferung ausschließlich von Grundstücken der Gemeinde Ergersheim und ihren Ortsteilen!
*****Für 1 cbm Bauschutt werden € 10 berechnet******
Weitere Informationen zu den Gebühren finden Sie auf der Homepage von Uffenheim und der Website des Landkreises Neustadt/Aisch.
Die Bauschuttdeponie befindet sich östlich des Ortsteils Ergersheim in Richtung Bad Windsheim.
Die Bauschuttdeponie ist personell nicht ganztägig besetzt. Bauschuttanlieferung sind nur durch frühzeitige Terminabsprache mit dem Deponiewärter Günther Scharf möglich. Bei schlechter Witterung bzw. bei durchnässtem Boden ist eine Bauschuttanlieferung nicht möglich.
Die Bauschuttdeponie ist nur in den Monaten April bis Oktober geöffnet. Ab Oktober ist die Deponie geschlossen.
Zu beachten:
>>Vermeiden
>>Wiederverwenden
>> Rexycling
>> Deponie